Bundestag: Nachtspeicheröfen nur bis 2019
Stand: 19.12.2008
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Berlin - Die klimaschädlichen Nachtspeicherheizungen dürfen nur noch bis Ende 2019 eingesetzt werden. Das beschloss der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD und gegen die Stimmen der Opposition. Mit dem Energieeinsparungsgesetz schaffte das Parlament am Freitag zugleich die gesetzliche Grundlage für die noch nötige Einsparverordnung. Deren Ziel ist bei Neubauten eine Energie- Einsparung im Heizungs- und Wärmebereich von 30 Prozent.
In einer Entschließung wurde zugleich mit einer Übergangsregelung den Betreibern von Blockheizkraftwerken für dieses Jahr der weitere Einsatz von Palm- und Sojaöl gestattet. Damit kann die entsprechende Förderung von Bioenergie für die Stromproduktion weiter in Anspruch genommen werden, Betriebe müssen deshalb nicht schließen. Eigentlich müsste für die Förderung von Ökostrom von Anfang 2009 an eine von der EU abgesegnete Nachhaltigkeits-Verordnung vorliegen. Damit sollen die Regenwälder vor der klimaschädlichen Abholzung geschützt werden. Eine von Koalition und FDP beschlossene Entschließung fordert nun die Bundesregierung auf, eine solche Verordnung schnell zu beschließen. Stammen Soja- und Palmöl dann nicht nachweisbar aus "nachhaltigem Anbau", werden sie nicht mehr gefördert.
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