Bundestag für mehr Schutz der Verbraucher vor Telefonwerbung
Stand: 13.11.2008
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Berlin - Der Vorstoß der Bundesregierung für einen besseren Verbraucherschutz bei unerwünschter Telefonwerbung findet im Bundestag breite Zustimmung. "Sie ist ein Übel, und wir müssen und werden etwas dagegen tun", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor Belästigungen durch ungewollte Werbeanrufe und den Folgen untergeschobener Verträge schützen.
Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen Firmen nach dem Entwurf bis zu 50 000 Euro Geldbuße. Call Center, die ihre Rufnummer unterdrücken, sollen bis zu 10 000 Euro zahlen. Bei telefonisch abgeschlossenen Abonnements oder Handy-Verträgen soll der Kunde ein Recht zum Widerruf bekommen. Im Fall langfristiger Verträge - zum Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters - soll eine Firma künftig eine schriftliche Bestätigung des Neukunden einholen müssen, aus der der Wunsch der Kündigung des bisherigen Anbieters klar hervorgeht.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Sabine Leutheusser- Schnarrenberger, erklärte ihre Unterstützung für den Gesetzentwurf. "Wir verfolgen ein gemeinsames Ziel." Die Linke-Abgeordnete Karin Binder kritisierte jedoch, das geplante Bußgeld sei viel zu niedrig. "Das zahlen die aus der Portokasse." Den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie wollen unter anderem die schriftliche Bestätigung für alle Telefon-Geschäfte. Die Bundesregierung lehnt dies jedoch ab.