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Bundestag bringt Solarkürzung in trockene Tücher

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP | dapd

Berlin - Die Kürzung der Solarförderung ist in trockenen Tüchern. Am Donnerstag beschloss die Mehrheit des Bundestags, dass die Neuregelungen zum 1. April in Kraft treten. Die Fördergelder werden je nach Solaranlagen-Typ um rund 20 bis 32 Prozent abgesenkt.

Der Bundesrat kann das Gesetz höchstens noch verzögern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Bei der Kürzung der Solarförderung war die Koalition auf Bedenken einiger Bundesländer eingegangen. Die Regelungen gelten für Anlagen, die neu gebaut werden. Nach den Änderungen der Koalition gelten aber verlängerte Übergangsfristen. Für Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, gibt es demnach bis zum 30. Juni die bisherige Vergütung, für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen bis zum 30. September. Konversionsflächen sind etwa alte Mülldeponien oder ehemalige Militärgelände.
   
Daneben wurden auch Regelungen zur einer künftigen monatlichen Kürzung der garantierten Vergütung für die Einspeisung von Solarstrom in das Energienetz beschlossen sowie zum Eigenverbrauch von Energie aus Solaranlagen. Bislang konnte Solaranlagen-Betreiber den kompletten erzeugten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Künftig erhalten Besitzer von Dachanlagen nur noch für 80 Prozent ihres Stroms Geld, den Rest müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selber verbrauchen. Betreiber größerer Anlagen erhalten 90 Prozent des Stroms vergütet, bei großen Solarparks sind es sogar 100 Prozent.

Röttgen: Opposition mit konservativem Besitzstandsdenken

Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hofft derweil, dass im Vermittlungsausschuss noch Nachbesserungen möglich sind. Er sei nicht grundsätzlich gegen Einschnitte, allerdings seien diese zu hoch. Insbesondere bei kleinen Dachanlagen, bei denen die Wertschöpfung besonders groß sei, dürfe nicht gekürzt nicht werden. Sie müssten vielmehr leicht steigen. Machnig kritisierte zudem, dass Anlagenbetreiber keinerlei Planungssicherheit mehr hätten. Dies müsse wieder geändert werden.

Der energiepolitische Sprecher der Grünen, Hans-Josef Fell, bezeichnete die Gesetzesnovelle als "heftigen Schlag" gegen die Solarbranche. Die Änderungen beträfen vor allem den Mittelstand, den die Koalition doch eigentlich unterstützen wolle. "Die großen werden bevorteilt, die kleinen belastet", sagte er. Auch für Hausbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach sei es schwierig, dass künftig nur noch 80 Prozent des erzeugten Stroms vergütet werde. Die energiepolitische Sprecherin der Linken, Dorothee Menzner, warf der Koalition vor, seit 2009 "ein Hü und Hott" an den Tag zu legen und damit Verbraucher und Industrie zu verunsichern.

Strompreis soll dadurch stabil bleiben

Röttgen betonte hingegen, es gehe darum, die Strompreise stabil zu halten, die Energieversorgung zu gewährleisten und die Solarbranche an den Markt heranzuführen. Der Opposition warf Röttgen konservatives Besitzstandsdenken vor. SPD und Grüne warnten schon seit Jahren davor, dass die Branche sterben werde und Deutschland seine Technologieführerschaft aufs Spiel setze. Die Erfolgsgeschichte habe nach den Änderungen der schwarz-gelben Koalition jedoch erst richtig angefangen.

Der energiepolitische Sprecher der FDP, Michael Kauch, verwies darauf, dass die Preise für Solaranlagen in den letzten Jahren schneller gesunken seien als die Vergütungen. Diejenigen, die die Anlagen aufbauten, machten sich die Taschen voll und die Rechnung werde dem Endverbraucher präsentiert, sagte Kauch. "Das ist eine unsoziale Politik", betonte er.