Bundesregierung unterläuft Panne bei Ökostromgesetz
Stand: 02.07.2014
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Berlin - Die große Koalition muss nach einer Panne die bereits vom Bundestag verabschiedete Ökostromreform nachbessern. Andernfalls würde mehreren hundert Biogasanlagen ein Teil der Förderung gestrichen. Aus rechtlichen Gründen war aber zugesichert worden, dass bestehende Anlagen weiterhin komplett ihre auf 20 Jahre garantierten Vergütungen bekommen.
Nur bei neuen Anlagen soll gekürzt werden. Die Förderkosten werden auf den Strompreis von Bürgern und Wirtschaft umgelegt. Für Erleichterung sorgte ein EU-Urteil, wonach ausländischen Ökostromanbietern keine Förderung gezahlt werden muss.
Die Grünen warfen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) "handwerklichen Pfusch" vor. Hätten Gabriel und die große Koalition dem Parlament mehr Zeit zur Beratung gegeben, wäre das nicht passiert, erklärten sie. Union und SPD wollen nun mehrere Korrekturen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an ein geplantes Gesetz "zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" anhängen. Es soll noch diese Woche vom Bundestag beschlossen werden - somit könnte das reformierte und korrigierte EEG wie geplant ab 1. August gelten.