Bundesregierung regelt Einsatz von Reserve-Kraftwerken
Stand: 13.06.2013
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Berlin - Die Bundesregierung hat genaue Regeln für die Einsatz sogenannter Reservekraftwerke festgelegt. Damit werde die Grundlage für die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren gelegt, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch. Die Reservekraftwerke sollen einen Zusammenbruch der Stromversorgung unter extremen Bedingungen verhindern. Ihr gelegentlicher Einsatz ist durch das Abschalten von Atomkraftwerken im Zuge der Energiewende nötig geworden.
Die vom Kabinett beschlossene Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Betreiber der Übertragungsnetze und die Bundesnetzagentur das Stromnetz einmal pro Jahr auf seine Systemsicherheit überprüfen. Ergibt diese Überprüfung - wie seit 2011 der Fall -, dass Reserve-Kraftwerke benötigt werden, gibt es eine Ausschreibung, an der sich Kraftwerk-Betreiber beteiligen können.
Zugelassen sind allerdings nur Kraftwerke, die eigentlich stillgelegt werden sollen. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmen Geld für das Bereithalten als Reserve-Kraftwerk kassieren - und es dann später wieder als normales Kraftwerk im Wettbewerb mit anderen Firmen einsetzen.
Bedarf für Reservekraftwerke besteht vor allem im Winter bei Extremsituationen. So kann es zu Versorgungsschwierigkeiten kommen, wenn bei extremer Kälte viel Energie benötigt wird, aber aufgrund einer Flaute nur wenig Windenergie zur Verfügung steht. Andererseits kann ein niedriger Strombedarf im Süden Deutschlands bei starkem Wind im Norden zu einem Zusammenbruch der Netze führen. In einem solchen Fall werden die Reserve-Kraftwerke - meist alte Kohle-, Öl-, und Gasanlagen - angeworfen, um gegen zu halten.
Im besonders kalten Winter 2011/2012 mussten Reserve-Kraftwerke in Deutschland und Österreich an zehn Tagen angefahren werden. Im vergangenen Winter war das laut Bundesnetzagentur an nur einem Tag im Januar der Fall.