Bundesrat will bei umstrittenem Energiekonzept nicht mitreden
Stand: 05.11.2010
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Berlin - Der Bundesrat hält es mehrheitlich nicht für nötig, dass er dem umstrittenen Energiekonzept der Bundesregierung zustimmen muss. Die SPD-geführten Länder konnten sich in der Länderkammer am Freitag nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass der Bundesrat seine Zustimmung zu den Atomgesetznovellen geben muss.
"Die Laufzeitverlängerung in der vorgesehenen Form ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dies wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesratsbeteiligung beim Luftsicherheitsgesetz bestätigt", argumentierte die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) am Freitag in Berlin. Einer möglichen Befassung des Karlsruher Gerichts mit dieser Frage sehe sie daher gelassen entgegen.
Mehrere Bundesländer haben bereits eine solche Klage angekündigt, darunter die SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Berlin und Brandenburg. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) betonte, diese Länder sähen sich "auch im Interesse des Selbstverständnisses" des Bundesrates zu einer Klage genötigt, da die Bundesregierung ein nicht-zustimmungspflichtiges Gesetz vorgelegt habe. "Wir haben mit offenen Karten gespielt", sagte Conrad.
Die Gesetze des Energiekonzepts sehen keine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates vor. Zwar kann die Länderkammer Einspruch gegen das Gesetzesbündel erheben, dieser kann mit der sogenannten Kanzlermehrheit im Bundestag allerdings überstimmt werden. Zuvor muss die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Entscheidung ist für den 26.
November geplant.
Conrad machte deutlich, dass die SPD-geführten Länder auch nicht mit dem verkürzten Verfahren im Bundesrat einverstanden seien. In der Länderkammer ist lediglich ein Durchgang vorgesehen, da die Gesetze von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht wurden. Conrad kritisierte, das Verfahren habe für "Irritationen" gesorgt. Offenbar scheue die schwarz-gelbe Koalition die offene Debatte über das Energiekonzept, das "voller Widersprüche" sei. Die geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken werde nicht nur von der Opposition, sondern auch von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt.
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg hatten die geplante Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke in einem Antrag abgelehnt. Längere Laufzeiten für Atommeiler stellten einen erheblichen Eingriff in den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt zulasten der kommunalen Energiewirtschaft dar, hieß es. Auch verwiesen die antragstellenden Länder auf die nicht gelöste Endlagerproblematik und die ihrer Auffassung nach unzureichende Vorsorge gegen Flugzeugabstürze.