Bundesrat pocht auf Korrekturen an Ökostrom-Reform
Stand: 23.05.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die Länder unterstützen die geplante Ökostrom-Reform, pochen aber auf dutzende Änderungen in Detailfragen. Im Bundesrat gab es am Freitag vor allem Kritik an einer Stichtagsregelung für Förderkürzungen bei Windrädern im Land. Diese sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 23. Januar genehmigt worden sind.
"Dadurch geraten zahlreiche konkrete Projektplanungen für dieses Jahr ins Wanken", kritisieren die Länder. Betroffen seien vor allem Bürgerwindparks. Gefordert wird als neuer Stichtag der 1. Januar 2015. Dies würde einen Haushalt pro Jahr nur 30 Cent kosten, meinte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).
Förderkosten werden über Strompreise umgelegt
Er warnte ansonsten vor vielen juristischen Auseinandersetzungen, da Behörden für verzögerte Genehmigungen haftbar gemacht werden können. Gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Windräder für jede produzierte Kilowattstunde Strom die zum Anschlussdatum gültige Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Förderkosten werden über die EEG-Umlage auf die Strompreise umgelegt. Ursprünglich hatten knapp 100 Änderungsanträge vorgelegen, viele fanden aber keine Mehrheit.
Länder wollen das Gesetz nicht aufhalten
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) betonte, die Länder wollten das Gesetz nicht über den Vermittlungsausschuss aufhalten. Es soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat bereits ab 1. August in Kraft treten.