Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundesrat: Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | AFP

Berlin - Ein Steuerrabatt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für energetische Gebäudesanierungen ist am Freitag vom Bundesrat endgültig abgelehnt worden. Der Grund: Bund und Länder hatten sich nicht über die Kostenverteilung der Steuerausfälle einigen können.

Stattdessen wird nun der Bund jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich für besonders energiesparende Maßnahmen bei Gebäuden zur Verfügung stellen. Hausbesitzer sollen mit Einzelzuschüssen von bis zu 5000 Euro zur besseren Dämmung von Gebäuden angeregt werden. Damit stehen 2013 insgesamt 1,8 Milliarden Euro für zinsgünstige Darlehen und Zuschussprogramme der staatlichen KfW-Bank zur Verfügung.

Bundesrat beschließt umfangreiche Mietrechtsreform

Weiter hat der Bundesrat das Recht auf Mietminderung bei energetischer Sanierung eingeschränkt: Bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig während der ersten drei Monate keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundesrat billigte am Freitag die vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossene Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zu einer energetischen Sanierung stärken soll. Die Opposition kritisierte das Gesetz zwar als unzureichend, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich aber keine Mehrheit.

Die Reform begrenzt zudem in gewissen Fällen die ständig steigenden Mieten in Großstädten. Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Obergrenze soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden. Außerdem ermöglicht die Neuregelung des Mietrechts den Vermietern eine beschleunigte Zwangsräumung, wenn sie Opfer von Mietnomaden geworden sind.