Bundesrat: Kein Steuerbonus für Gebäudesanierung
Stand: 01.02.2013
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Berlin - Ein Steuerrabatt in Höhe von 1,5 Milliarden Euro für energetische Gebäudesanierungen ist am Freitag vom Bundesrat endgültig abgelehnt worden. Der Grund: Bund und Länder hatten sich nicht über die Kostenverteilung der Steuerausfälle einigen können.
Stattdessen wird nun der Bund jährlich 300 Millionen Euro zusätzlich für besonders energiesparende Maßnahmen bei Gebäuden zur Verfügung stellen. Hausbesitzer sollen mit Einzelzuschüssen von bis zu 5000 Euro zur besseren Dämmung von Gebäuden angeregt werden. Damit stehen 2013 insgesamt 1,8 Milliarden Euro für zinsgünstige Darlehen und Zuschussprogramme der staatlichen KfW-Bank zur Verfügung.
Bundesrat beschließt umfangreiche Mietrechtsreform
Weiter hat der Bundesrat das Recht auf Mietminderung bei energetischer Sanierung eingeschränkt: Bei Baulärm und Schmutz wegen der energetischen Sanierung ihres Wohnhauses können Mieter künftig während der ersten drei Monate keine Mietminderung mehr verlangen. Der Bundesrat billigte am Freitag die vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossene Reform des Mietrechts, die für Vermieter die Anreize zu einer energetischen Sanierung stärken soll. Die Opposition kritisierte das Gesetz zwar als unzureichend, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand sich aber keine Mehrheit.
Die Reform begrenzt zudem in gewissen Fällen die ständig steigenden Mieten in Großstädten. Bislang können Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Obergrenze soll nun bei maximal 15 Prozent liegen - allerdings nur in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt wurden. Außerdem ermöglicht die Neuregelung des Mietrechts den Vermietern eine beschleunigte Zwangsräumung, wenn sie Opfer von Mietnomaden geworden sind.