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Bundesrat für Energieeinsparung an Gebäuden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beschlossenen Energieeinsparungen an Gebäuden nur mit Einschränkungen. Diese sollen mit einer besseren Energie-Effizienz um durchschnittlich 30 Prozent erhöht werden. Zugleich soll der Betrieb der besonders verbrauchsintensiven Nachtstrom-Speicherheizungen stufenweise untersagt werden. Einzelne Vorschriften wiesen die Länder zurück. Dazu gehören schärfere Anforderungen für Anlagen der dezentralen elektrischen Warmwasserbereitung. Sie sollten auf ein "wirtschaftlich sinnvolles Maß" beschränkt werden.

Zugleich wies der Bundesrat die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Gesamt-Energie-Effizienz von Gebäuden zurück. Es gebe "erhebliche Zweifel, ob die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen und Instrumente in einem angemessenen und zweckmäßigen Verhältnis zu diesen Zielvorgaben stehen", erklärten die Länder. Die ab 2017 geplanten EU-weiten Richtwerte verletzten das Subsidiaritätsprinzip, dem zufolge Bund und EU nur die Aufgaben übernehmen sollen, die Länder und Kommunen nicht erledigen können. Es sei nicht erkennbar, warum die Gebäude-Effizienz "von den Mitgliedsstaaten nicht eigenständig erreicht werden kann".