Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Bundesnetzagentur: neues Konzept zur Anerkennung von Verlustenergiekosten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat ein Konzept zur Berücksichtigung von Schwankungen der Beschaffungspreise für Verlustenergie im Rahmen der Anreizregulierung entwickelt. Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen erhalten damit die Möglichkeit, eine sogenannte freiwillige Selbstverpflichtung zu unterzeichnen. Auf deren Grundlage trifft die Bundesnetznetzagentur die notwendige Festlegung, damit die Erlösobergrenzen jährlich angepasst werden können. In der freiwilligen Selbstverpflichtung sind die Rahmenbedingungen für eine Kostenanerkennung enthalten. Sie soll erstmalig für das Jahr 2011 gelten. Zunächst ist sie bis zum Ende der ersten Regulierungsperiode im Jahr 2013 befristet.

"Unser neues System bietet den Verteilernetzbetreibern Planungssicherheit, eine angemessene Kostenerstattung und Anreize zu effizientem Verhalten. Wir erwarten eine große Akzeptanz seitens der Netzbetreiber und hoffen, dass sich damit ein zentraler Diskussionspunkt zwischen Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur erledigt. Wir handeln dabei durchaus flexibel auch im Interesse der Netzbetreiber, wenn Anpassungen für die Zukunft sachlich angemessen sind", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die mit jedem Stromtransport verbundenen Energieverluste müssen durch sogenannte Verlustenergie ausgeglichen werden, für die die Netzbetreiber entsprechende Energiemengen am Markt beschaffen müssen. Für die Beschaffung der Verlustenergie durch Unternehmen mit mehr als 100.000 Kunden hatte die Bundesnetzagentur bereits im Jahr 2008 eine Vorgabe zur Beschaffung erlassen, mit der jedoch keine jährliche Anpassungsmöglichkeit der Erlösobergrenzen verbunden war. Bislang werden die entsprechenden Kosten nur im jeweiligen Basisjahr geprüft und für eine fünfjährige Regulierungsperiode festgeschrieben. Aufgrund der stark schwankenden Energiepreise kann es dabei zu deutlichen Differenzen zwischen den tatsächlichen und den festgeschriebenen Kosten kommen. Mit Hilfe des neu erarbeiteten Konzepts können diese Schwankungen nun im Regelverfahren jährlich in den Erlösobergrenzen berücksichtigt werden.

Zusätzlich sollen Anreize für eine effiziente Beschaffung mit Hilfe eines Referenzpreises gesetzt werden. Der Referenzpreis ist jährlich auf Basis von Börsenpreisen zu ermitteln (Phelix-Year-Future). Die Berechnung erfolgt als gewichteter Mittelwert aus dem Base-Preis (80 Prozent) und dem Peak-Preis (20 Prozent). Durch Multiplikation des Referenzpreises mit der festgelegten Verlustenergiemenge ergeben sich die ansatzfähigen Kosten als Zielwert. Entsprechend dieser Kosten müssen die Verteilernetzbetreiber ihre Erlösobergrenzen anpassen, sowohl nach oben als auch nach unten. Hat der Netzbetreiber tatsächlich höhere Kosten als der Zielwert vorgibt, muss er die Mehrkosten als Malus selbst zahlen. Unterschreitet er den Zielwert, so darf er die Einsparungen als Bonus behalten.