Bundesnetzagentur kürzt Netzentgelte auch im Verteilnetzbereich
Stand: 23.01.2008
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Bonn- Die Bundesnetzagentur hat die Netzentgelte der Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH und der Vattenfall Europe Distribution Hamburg GmbH für 2008 genehmigt. Die Prüfungen ergaben eine deutliche Kürzung gegenüber den beantragten Kosten.
Die Preissenkungen fallen in den einzelnen Spannungsebenen und den verschiedenen Verbrauchsbereichen entsprechend den Vorgaben der Stromnetzentgeltverordnung je nach der jeweiligen Netzinanspruchnahme unterschiedlich hoch aus. "In Berlin verbilligt sich z. B. die Netznutzung für einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh um rund 22 Euro. Dies entspricht in diesem Beispiel einer Absenkung der Nettoentgelte für die Netznutzung von etwa 12 Prozent", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, heute auf einer energiepolitischen Tagung in Berlin.
In Hamburg resultiert aus der Genehmigung der neuen Entgelte für einen solchen Kunden eine leichte Senkung um rund ein Prozent. Die annähernde Konstanz der bisher schon niedrigeren Entgelte in Hamburg begründet sich auch durch gegenläufige Kosteneffekte. Neben der Steigerung der Energiebeschaffungskosten zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste, sind hier vor allem Kostensteigerungen auf vermehrte Investitionstätigkeit und auch längerfristig erhöhten Wartungsbedarf zurückzuführen. Diese Maßnahmen gewährleisten allerdings die Qualität und Sicherheit des Netzes. "Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich, dass wir der Frage der Investitionen in die Netzqualität einen hohen Stellenwert bei unseren Entscheidungen geben.
Die erfolgten Kürzungen tangierten daher weder die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber, noch gehen sie zu Lasten der Netzsicherheit. Das Hamburger Beispiel macht deutlich, dass gegenteilige Behauptungen nicht zutreffen", sagte Präsident Kurth.
Den erzielten Ergebnissen kommt besondere Bedeutung zu, weil die jetzt festgestellte Kostenbasis die Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Erlösobergrenze in der ersten, fünfjährigen Regulierungsperiode der Anreizregulierung ab dem 1. Januar 2009 bilden wird.