Bundesnetzagentur darf Strompreise im Bahnstromnetz regulieren
Stand: 10.11.2010
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Berlin - Für die Durchleitung von Fremdstrom durch ihr Bahnstrom-Fernleitungsnetz muss die Energietochter der Deutschen Bahn ihre Preise von der Bundesnetzagentur absegnen lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dies in einer Entscheidung. Damit sei die Beschwerde gegen einen gleichlautenden Beschluss des OLG Düsseldorf gescheitert, ließ DB Energie verlauten.
Somit steht endgültig fest, dass auch für das Bahnstrom-Fernleitungsnetz das Energiewirtschaftsgesetz gilt. Die DB Energie muss deshalb bei der Bundesnetzagentur Anträge auf Genehmigung ihrer Strom-Durchleitungspreise für die private Schienen-Konkurrenz stellen, die Strom nicht von der Bahntochter sondern von einem Fremdanbieter nutzen wollen. Die DB Energie muss bei der Agentur künftig die Angemessenheit ihrer Durchleitungspreise auf einer kostenorientierten Basis nachweisen. Laut DB Energie könnte sich die notwendige Umstellung der Computersysteme nun "auch auf die Netzentgelte auswirken", also auf die Kosten für die Nutzung der Gleise für Bahnunternehmen.