Bundesnetzagentur-Chef ruft zum Anbieterwechsel auf
Stand: 05.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
München - Der Chef der Bundesnetzagentur Matthias Kurth ruft Stromkunden auf, bei Preiserhöhungen den Anbieter zu wechseln. "2010 wechselten gerade einmal drei Millionen Menschen zu einem günstigeren Anbieter. Das sind zu wenig", erklärte Kurth gegenüber dem "Focus".
43 Prozent der Kunden seien immer noch in teuren Grundversorgungstarifen, hätten also weder den Tarif bei ihrem Stromversorger noch ihren Anbieter gewechselt.
Kurth benannte in dem Interview auch die Kosten für die künftigen Energie-Trassen von Nord nach Süd, die etwa für den Transport von Strom aus Windkraftanlagen benötigt werden: "Ich rechne für das Übertragungsnetz mit Gesamtkosten von bis zu 40 Milliarden Euro", sagte Kurth. Allerdings werde dieser Betrag gestreckt auf zehn Jahre ausgegeben und die Haushalte nur gering belasten.
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So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78048
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 926,63 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom privat, Kosten: 1.868,98 Euro
Einsparung: 942,35 Euro
(Stand: 06.12.2024) -
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.