Hamburg (AFP) - Die Pannenserie in den Atomkraftwerken (Akw) Krümmel und Brunsbüttel in Schleswig-Holstein hat Leistungen und Befugnisse der Aufsichtsbehörden ins Rampenlicht gerückt. Die Nachrichtenagentur AFP gibt einen Überblick, wie die Atomaufsicht organisiert ist.
Verantwortlich für die Sicherheit der Atomkraftwerke in Deutschland sind an erster Stelle die jeweiligen Betreiber. Sie werden aber staatlich überwacht, und zwar von den Bundesländern, in denen die Meiler stehen. Fünf Länder überwachen so im Auftrag des Bundes insgesamt 17 Anlagen. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen haben ihre Umweltministerien damit betraut, in Schleswig-Holstein ist das Sozialministerium zuständig. Die Rolle des Bundesumweltministeriums besteht darin, die Bundesaufsicht über das Handeln der Länder auszuüben und damit für eine einheitliche Handhabung sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen zu sorgen.
Die Landesministerien sind für den laufenden Betrieb der Akw ebenso zuständig wie für die Genehmigung der Anlagen. Voraussetzungen für den Betrieb eines Atomkraftwerks in Deutschland sind Zuverlässigkeit und Fachkunde des Unternehmens und der Akw-Mitarbeiter. Zudem muss die "nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage" getroffen und der "Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter" gewährleistet sein.
Ein Lizenzentzug droht dem Betreiber, wenn eine der genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben ist und dies sich "in angemessener Zeit" auch nicht ändern dürfte. So prüft das Kieler Sozialministerium derzeit mit Blick auf die Akw-Pannen in Krümmel und Brunsbüttel die Zuverlässigkeit und Fachkunde der zum
Energiekonzern Vattenfall gehörenden Betreibergesellschaften. Die Beweislast liegt allerdings beim Ministerium, eine sehr hohe Hürde. Bislang jedenfalls wurde noch keinem deutschen Akw-Betreiber je die Lizenz entzogen.
Eine Umkehr der Beweislast würde die Betreiber der Akw in die Pflicht nehmen. Dies fordern neben Umweltorganisationen und den Grünen auch der Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, und die Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Einer entsprechenden Änderung des
Atomgesetzes werden jedoch nur geringe Chancen eingeräumt, da mit CDU und CSU starke Atomkraftbefürworter in der Bundesregierung sitzen.
Der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde müssen auch etwaige Mängel mit sicherheitstechnischer Bedeutung gemeldet werden. Je nach Bedeutung dieser so genannten meldepflichtigen Ereignisse gibt es dafür unterschiedliche Fristen - bei einer "Normalmeldung" sind es beispielsweise fünf Tage. Das betreffende Landesministerium bewertet solche Meldungen der Betreiber und ordnet gegebenenfalls Konsequenzen an. Außerdem gibt es die Informationen an das BfS weiter, das die Störfallmeldungen erfasst und dokumentiert. Für die Zwischen- und
Endlagerung der in Atomanlagen entstehenden radioaktiven Abfälle ist ebenfalls das Bundesamt die zuständige Behörde.