Bundeskartellamt nimmt Anbieter von Heizstrom ins Visier
Stand: 24.09.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Bonn - Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen Versorger von Heizstrom eingeleitet. Die Behörde untersucht die Strompreise zum Betrieb von Nachtspeicherheizungen und elektrischen Wärmepumpen. In diesem Markt gebe es so gut wie keine alternativen Anbieter und damit keine Wechsel- und Ausweichmöglichkeiten für die Verbraucher, informierte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn.
Die Unternehmen, die nun untersucht werden, beliefern ungefähr 1,2 Millionen Kunden. Das Bundeskartellamt betont, dass die Verfahren nicht die Belieferung von Verbrauchern mit normalem Haushaltsstrom betreffen, da hier ausreichende Wechselmöglichkeiten vorhanden seien. Mit ersten Ergebnissen könne angesichts der Komplexität der Verfahren erst im Frühjahr gerechnet werden.
Nachrichten zum Thema
Jetzt Stromtarif sichern
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
-
Strom ab 0,28 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78048
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 926,63 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom privat, Kosten: 1.868,98 Euro
Einsparung: 942,35 Euro
(Stand: 06.12.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.