Bundeskabinett stimmt Versteigerung von Emissionsrechten zu
Stand: 27.05.2009
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Berlin - Das Bundeskabinett hat einem Einstieg in die Versteigerung von Emissionsberechtigungen zugestimmt. Eine entsprechende Verordnung soll die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten für die Jahre 2010 bis 2012 regeln, die den Kraftwerksbetreibern nicht kostenfrei zugeteilt wurden, wie das Bundesumweltministerium mitteilte. Der Bundestag muss dem noch zustimmen.
Für die Versteigerungen in den kommenden drei Jahren sieht die Verordnung vor, dass die Auktion in wöchentlich gleichen Mengen an einer der bestehenden Emissionshandelsbörsen stattfindet. Welche der Börsen hierfür am besten geeignet ist, soll sich im Laufe des Jahres in einem Vergabeverfahren entscheiden.
Der Handel mit Luftverschmutzungsrechten geht auf das Kyoto-Klimaprotokoll zur Reduzierung von Schadstoffemissionen zurück. Die Grundidee des Emissionshandels besteht darin, dass den beteiligten Unternehmen eine bestimmte Höchstmenge für den Ausstoß von Kohlendioxid zugebilligt wird. Kommt ein Unternehmen mit weniger Zertifikaten aus, etwa durch Investitionen in moderne Anlagen, können diese Scheine verkauft werden. Unternehmen, die mehr brauchen, müssen dagegen ihren CO2-Ausstoß durch klimafreundliche Technologien und Brennstoffe reduzieren oder zusätzliche Zertifikate erwerben.
In der EU startete der Emissionshandel am 1. Januar 2005. Die erste Handelsperiode umfasste den Zeitraum von 2005 bis 2007, die zweite Periode die Jahre von 2008 bis 2012. In der ersten Handelsperiode wurden in Deutschland die Zertifikate noch zu 100 Prozent kostenlos zugeteilt, seit Anfang 2008 werden auch Zertifikate verkauft.