Bundesgerichtshof verschiebt Urteile zu Gaspreisen
Stand: 04.02.2016
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Karlsruhe - Der Bundesgerichtshoft hat sich am Mittwoch mit zwei Fällen zu Gaspreiserhöhungen in der Grundversorgung beschäftigt. Ein Urteil wird erst am 6. April verkündet (Az. VIII ZR 71/10). Auch im zweiten Fall wurde am Mittwoch noch keine Entscheidung veröffentlicht (VIII ZR 211/10).
Die grundsätzliche Linie hat der zuständige Senat mit zwei von Verbraucherschützern scharf kritisierten Urteilen aus dem vergangenen Oktober aber schon vorgegeben. Damals entschied er, dass die Versorger ihre Preise bis zu einer Neuregelung 2014 ohne umfassende Begründung erhöhen durften, solange sie damit keinen Gewinn machen wollten.
Weitere Klärung historischer Fälle
In den noch offenen Verfahren haben die Richter nun zu präzisieren, wann bei den Erhöhungen das Maß erreicht ist. Spannend ist der Fall eines Gaskunden, der mehreren Preiserhöhungen seines regionalen Versorgers widersprochen hat. Er wirft den Ravensburger Technischen Werken Schussental vor, am Vorlieferanten selbst beteiligt zu sein und damit von dessen Gewinnen zu profitieren. Das Unternehmen betont, dass die GVO Gashandelsgesellschaft nur eine Einkaufskooperation oberschwäbischer Versorger sei mit dem Ziel, gemeinsam günstigere Preise auszuhandeln. Die Handelsspanne sei verschwindend gering.
Im zweiten Fall fordert ein Strom- und Gaskunde der Stadtwerke Ahaus das Geld aus mehreren Preiserhöhungen der Vergangenheit zurück. In beiden Verhandlungen ließen die Richter durchblicken, dass sich die Gerichte in der Vorinstanz aus ihrer Sicht die genauen Umstände der Preissteigerungen wohl nicht ausreichend angeschaut haben.
Was bedeutet das für die aktuelle Situation?
Verbraucher sollten die Sache selbst in die Hand nehmen. Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW empfiehlt allen Strom- und Gaskunden, in einen günstigeren Sondertarif zu wechseln. Denn die Entscheidungen der Gerichte betreffen allesamt die sogenannte Grundversorgung, in die der örtliche Versorger jeden aufnehmen muss. Das ist aber in der Regel die teuerste Lösung. Wer einen besonderen Tarif vereinbart oder gleich den Anbieter wechselt, hat meist bessere Karten. "Spätestens wenn eine Preiserhöhung angekündigt wird, sollte man reagieren", empfiehlt Schröder. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur für 2014 sind immer noch knapp ein Drittel (32,8 Prozent) aller Stromkunden in der Grundversorgung.