Bundesgerichtshof prüft Gesetz über Erneuerbare Energien
Stand: 15.05.2003
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Karlsruhe/Rendsburg (dpa/lno) - Das rot-grüne Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) steht beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand. Das Karlsruher Gericht verhandelte am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen mehreren Betreibern von Windkraftanlagen und dem Energieversorger Schleswag AG. Die Schleswag sieht in der seit 2000 im EEG - und davor im Stromeinspeisungsgesetz - vorgesehenen Verpflichtung der Energieversorger, erneuerbare Energie zu erhöhten Preisen abzunehmen, einen Verstoss gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht. Der BGH wird sein Urteil am 11. Juni verkünden.
Die Schleswag (Rendsburg) - der bundesweit grösste Abnehmer von Windenergie - macht geltend, die Abnahme des Stroms von derzeit mehr als 2.200 Windkraftanlagen übersteige ihre Kapazität. Der Versorger sei nur noch ein "Windenergie-Verteilungsunternehmen", sagte ihr Anwalt Herbert Messer. Die Abnahme- und Vergütungspflicht sei eine "unzulässige Sonderabgabe" und verstoße damit gegen die Finanzverfassung im Grundgesetz. Nach dem EEG können die Energiekonzerne die Einspeisevergütungen allerdings auf die Kunden umlegen.