Bundesgerichtshof kippt Zehn-Jahres-Klausel für Wärmemessgeräte
Stand: 20.12.2007
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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherinteressen bei der Miete von Geräten zur Messung des Wärmeverbrauchs gestärkt. Eine zehnjährige Mietbindung für diese Geräte zur Abrechnung der Energiekosten benachteiligt nach einem Urteil vom Mittwoch die Kunden unangemessen. Auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte das Karlsruher Gericht eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen des Marktführers Techem Energy Services für unwirksam. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist davon eine sechsstellige Zahl von Verträgen betroffen. Die Geräte werden an einem Heizkörper angebracht.
Die Vertragsbestimmung ist damit nichtig, so dass sich Techem nicht mehr darauf berufen kann. Gleiches gilt für eine Klausel, mit der sich die Firma das Recht zur Rücknahme des Geräts bei Zahlungsverzug des Kunden vorbehalten hat.