Bund macht den Weg frei: Maßnahmenkatalog für mehr Elektroautos
Stand: 18.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Käufer von Elektroautos sind zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das ist eine der Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Schwung in den Markt bringen will. Am Mittwoch beschloss das Kabinett das "Regierungsprogramm Elektromobilität". Weitere wichtige Punkte im Überblick:
Straßenverkehr
Sonderparkplätze für Elektroautos: Schon jetzt gibt es dafür rechtliche Grundlagen. Zusätzlich kommt noch eine einheitliche Beschilderung.
Zufahrtsverbote für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge können von den Kommunen gelockert werden.
Die Kommunen können Busspuren für Elektrofahrzeuge freigeben.
Sonderfahrspuren für Elektrofahrzeuge sind denkbar, sollen "erprobt werden", ebenfalls von den Kommunen. Erste Ergebnisse sollen 2013 vorliegen.
Steuern
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer: Derzeit sind ausschließlich reine Elektro-Pkw für fünf Jahre befreit. Künftig sollen alle bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassenen Pkw, Nutz- und Leichtfahrzeuge, die "rein elektrisch angetrieben werden oder technologieneutral einen kombinierten CO2-Typprüfwert unter 50g/km nachweisen", für einen verlängerten Zeitraum von zehn Jahren von der Steuer befreit werden. Diesen Wert können auch Hybridfahrzeuge unterschreiten.
Der geldwerte Vorteil eines privat genutzten Dienstwagens soll bei Elektroautos genauso besteuert werden wie bei Fahrzeugen mit herkömmlicher Antriebstechnologie. Dass ist eine Erleichterung für die E-Auto-Fahrer, weil für diese Besteuerung der Anschaffungspreis maßgeblich ist, und der liegt bei E-Autos um mehrere Tausend Euro höher.
Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbaren Energien verknüpft werden, werden als emissionsfrei mit einer blauen Plakette gekennzeichnet.
Vorteile für Industrie und Verwaltungsmaßnahmen
Bis 2015 sollen Pkw-Modelle mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g/km und bis 2017 leichte Nutzfahrzeuge (Transporter) mit einem höheren Faktor in die Berechnung des Flottenverbrauchs der Hersteller eingehen. Sie erbringen damit einen Bonus hinsichtlich der von der Europäischen Union vorgegebenen CO2-Flottenziele. Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass eine mehrfache Anrechnung dieser Fahrzeuge bis 2020 möglich ist.
Die Bundesressorts wollen bei zehn Prozent der insgesamt neu angeschafften oder neu angemieteten Fahrzeuge einen Emissionswert von weniger als 50 Gramm CO2 als Zielwert einhalten. Die Bundesregierung will dieses Ziel mit dem Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2013 umsetzen und Gespräche mit Ländern und Kommunen sowie privaten Flottenbetreibern führen.
Die Bundesregierung wird die Beschaffung einer bestimmten Anzahl von Elektrofahrzeugen für Unternehmensflotten und professionell gemanagten Flotten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, wie Car-Sharing-Verbünde, unterstützen.
"Analog zur Regelung des Bundes zur Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft könnte eine Beschaffungsregelung für Elektrofahrzeuge erarbeitet werden", heißt es im Regierungsprogramm. Diese könnte den Ländern und Kommunen als Vorlage für eigene Regelungen vorgeschlagen werden.
Von der ohnehin geplanten Einführung von Wechselkennzeichen sollen nach Möglichkeit auch Elektrofahrzeuge profitieren, die als Zweitwagen genutzt werden - vorausgesetzt, die Versicherungswirtschaft stellt sich darauf ein.
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