Bund: Energiekonzerne haften für nukleare Katastrophen
Stand: 11.11.2010
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Berlin - Wer kommt für die Kosten auf, die bei einem nuklearen Unfall entstehen können? Die Bundesregierung hat diese Frage der Grünen-Fraktion nun beantwortet. Demnach haftet in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden. Im Falle eines nuklearen Unfalls sind nach Informationen der Regierung alle Geschädigten ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt gleich zu behandeln.
In einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen weist die Regierung zudem darauf hin, dass die Betreiber von Kernkraftwerken "entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik" für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risiko-Vorsorge zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.
Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Vertreter der Opposition und von Umweltverbänden hatten die Formulierung des Artikels als zu vage kritisiert und die Befürchtung geäußert, die Vorgaben seien nicht streng genug. Die Grünen verwiesen in ihrer Anfrage darauf, dass etwa eine frühere Version der 12. Atomgesetz-Novelle zusätzliche Regelungen zum Schutz von Atomkraftwerken vor Flugzeugabstürzen vorgesehen habe. Sie kritisierten außerdem, dass das Klagerecht der Bürger eingeschränkt werde. Die Bundesregierung wies auch diese Bedenken zurück.