Bürgerbeteiligung an Windparks gesetzlich festgelegt
Stand: 21.04.2016
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Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Gesetz beschlossen, das Anwohnern von Windparks und naheliegende Gemeinden einen Anspruch auf Beteiligung gibt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit ein entsprechendes Bürgerbeteiligungsgesetz. Neben den Koalitionsfraktionen SPD und CDU stimmten in Schwerin auch große Teile der Linksfraktion und eine Grünen-Abgeordnete dafür.
Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, das nach dem Vorbild Dänemarks ein Beteiligungsrecht bei Windparks festschreibt. "Mit diesem Gesetz wird Neuland in Deutschland beschritten", sagte Energieminister Christian Pegel (SPD). Damit solle erreicht werden, dass mehr vom wirtschaftlichen Erfolg der Windkraftanlagen bei den Menschen am Ort und in den Kommunen bleibe. Die Landesregierung verspricht sich davon auch mehr Akzeptanz für Windräder.
Laut dem Gesetz müssen Investoren und Projektträger Kommunen und deren Bewohnern im Fünf-Kilometer-Umkreis von Windparks 20 Prozent der Gesellschafteranteile zum Kauf anbieten. Alternativ sind günstige Stromtarife für die betroffene Region, Ausgleichsabgaben an die Kommunen oder besondere, gesicherte Spareinlagen für Bürger möglich.
Verband dagegen
Nach Meinung des Bundesverbandes Windenergie schlägt das Land mit dem Gesetz eine falsche Richtung ein. Die Beteiligung von Kommunen und Bürgern sei zwar nicht falsch. Doch kollidiere das Gesetz mit den künftigen Ausschreibungsrichtlinien für Deutschland. "Akteure aus Mecklenburg-Vorpommern werden dann benachteiligt sein und sind einem höheren Risiko ausgesetzt", erklärte ein Verbandssprecher. Nach Angaben von Minister Pegel sind Klagen gegen das Gesetz zu erwarten.