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Brennelementesteuer bleibt umstritten - EuGH soll prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg/Luxemburg - Das Hamburger Finanzgericht will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zentrale Fragen zur umstrittenen Brennelementesteuer klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Das Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt, was durchschnittlich 15 Monate dauern könnte. Ungeachtet dessen müssen die Steuerpflichtigen - die Kernkraftwerksbetreiber - die festgesetzte Steuer vorerst entrichten, wie das Gericht ergänzte. Auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine Entscheidung über die 2011 eingeführte Steuer aus.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Kernbrennstoffsteuer mit europäischem Recht vereinbar. Das Bundesfinanzministerium gehe davon aus, dass der EuGH diese Rechtsauffassung bestätigen werde, teilte ein Sprecher mit.

Im aktuellen Fall haben in Hamburg die Energiekonzerne RWE und E.ON über eine Betreibergesellschaft geklagt, die für das Kernkraftwerk Emsland zuständig ist. Es seien Klagen für fünf Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Milliarden Euro belaufe, berichtete ein Sprecher.

E.ON begrüßte das Vorgehen des Gerichts und kündigte dennoch an, die gezahlte Kernbrennstoffsteuer zurückfordern zu wollen. Dabei geht es um 2,2 Milliarden Euro. Das Unternehmen wolle zudem mit rechtlichen Mitteln versuchen, weitere Zahlungen zu vermeiden, sagte ein Sprecher. RWE, mit jährlich 300 Millionen Euro Brennelementesteuer auf dem Zähler, will nach Angaben eines Sprechers erst einmal die Zustellung des Beschlusses abwarten.

Der EuGH soll nach Angaben des 4. Senats vordringlich beantworten, ob ein deutsches Gericht die oberste rechtliche EU-Institution überhaupt anrufen darf, wenn es das umstrittene Gesetz schon zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen. Von ehemals 17 Atommeilern sind im Zuge der Energiewende nur noch neun in Betrieb.