Bremer Atomtransportverbot vor dem Bundesverfassungsgericht
Stand: 10.07.2015
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Bremen - Das Atomtransportverbot in Bremen bleibt heftig diskutiert. Doch eine Entscheidung ist so schnell nicht in Sicht. Jetzt muss sich das oberste Gericht damit befassen.
Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt über das umstrittene Atomtransportverbot über die Bremer Häfen entscheiden. Dagegen hatten drei Kernenergie-Unternehmen vor dem Bremer Verwaltungsgericht geklagt. Die Richter setzten am Donnerstag das Verfahren aus. Ihre Karlsruher Kollegen sollen nun klären, ob die Bremer Regelung gegen das Grundgesetz und das Prinzip der Bundestreue verstößt.
Das rot-grün regierte Bremen hatte 2012 als erstes Bundesland seine Häfen für den Umschlag von Kernbrennstoffen gesperrt. Ziel sei gewesen, die Bundesregierung unter Druck zu setzen und dadurch zum Atomausstieg zu bewegen, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich. "Das ist politisch legitim, aber rechtlich nicht so einfach umsetzbar."
Bremen nutzte damals einen juristischen Kniff, um über das Hafenbetriebsgesetz die Atomtransporte zu verbieten. Doch nach Ansicht der Bremer Richter greift diese Regelung in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ein. Damit folgten sie den drei Klägern.
Ein Brennelemente-Hersteller aus Lingen, ein Atomtransportunternehmen aus Hanau und eine Firma für nukleare Entsorgung aus Essen hatten 2012 Ausnahmegenehmigungen gegen den Transportstopp beantragt. Diese lehnte die Landesregierung aber ab. Deshalb entschieden sich die Unternehmen für den Klageweg. Im Bremer Alleingang sehen sie einen Verstoß gegen Grundgesetz und EU-Recht.
Das Bremer Hafenressort vertritt dagegen die Ansicht, dass der Landesgesetzgeber selbst entscheiden darf, welche Güter über seine Häfen transportiert werden. "Die Häfen sind bundesrechtlich nicht geregelt", sagte Anwalt Peter Schütte. "Die Entscheidung liegt nun in Karlsruhe." Das Bremer Atomtransportverbot wird seinen Angaben nach solange weiter gelten.