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bne sieht in (Re-)Kommunalisierung Gefährdung der Energiewende

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin - In seinem Positionspapier vom 21.01. dieses Jahres schreibt der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne), dass über die Notwendigkeit einer Energiewende weitgehender gesellschaftlicher Konsens herrsche. Energie müsse in Zukunft nicht nur sicher und bezahlbar, sondern vor allem auch sauber sein, so der bne. Laut bne argumentierten Befürworter der Rekommunalisierung – also des Kaufs von Verteilnetzen durch Kommunen – in der Regel damit,  dass das Netz durch die Kommunen ökologischer und sozialer betrieben würde als durch einen unabhängigen Dritten. Diese Behauptungen sind laut Meinung des Verbandes jedoch nicht zutreffend und basierten im Wesentlichen auf einer Reihe von Missverständnissen.

So eröffne der Kauf eines Verteilnetzes – entgegen der oft wiederholten Behauptung – keinerlei Zugang zu den Endkunden und erlaube daher weder Einfluss auf die Art der Energieerzeugung noch auf den gewählten Energiemix. Die Energiepreise beeinflusse der Netzbetreiber lediglich über die von der Bundesnetzagentur regulierten Netzentgelte und auch der Schutz vor Energiearmut sei in keiner Weise mit dem Besitz oder Betrieb von Netzen verknüpft.

Der Verband führt weiter aus, dass die von ihren Befürwortern erhofften Vorteile könne die Kommunalisierung von Netzen also nicht bewirken. Dagegen habe sie wesentliche und gravierende Nachteile: Zum einen sei der Betrieb kleiner kommunaler Netze relativ ineffizient, was sich in erhöhten Netzentgelten oder in Renditeeinbußen der Stadtwerke niederschlage. Die derzeitige große Zahl solcher Kleinst-Netze mache es Energieanbietern zudem schwer, flächendeckende Angebote zu unterbreiten – in der Folge werde der Wettbewerb geschwächt, am Ende stiegen die Endkundenpreise.

Zum zweiten macht der bne darauf aufmerksam, dass durch Rekommunalisierungs-Vorgänge neue vertikal integrierte Unternehmen entstünden – also Stadtwerke, die Erzeuger, Netzbetreiber und Energielieferant unter einem Dach seien. In dieser - laut bne - unstrittig wettbewerbsfeindliche Konstellation habe der kommunale Netzbetreiber handfeste Anreize, sein Netz nicht diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen – sondern seinen eigenen Vertrieb zu bevorzugen. Auch dies schade dem Wettbewerb.

Kommunen müssten, könnten und sollten auf andere Mittel und Weg zurückgreifen, wenn sie sich sozial oder ökologisch betätigen wollten, so der Verband. Der besonderen Bedeutung von Energie für das Leben der Bürger, wie sie mit dem Begriff der Daseinsvorsorge umschrieben sei, werde gesetzlich ausreichend Rechnung getragen – und zwar vollkommen unabhängig davon, ob das Stromnetz von einer Kommune oder von einem unabhängigen Unternehmen betrieben werde.

Das Fazit des Bundesverband Neuer Energieanbieter lautet also: Kommunales, energiewirtschaftliches Engagement kann bei der Bewältigung der Energiewende eine Rolle spielen. Der mit dem Begriff der Rekommunalisierung umschriebene Kauf der Verteilnetze allerdings, hat darauf keinen Einfluss und wirkt darüber hinaus kontraproduktiv.