BNE fordert Entflechtung von Stromunternehmen
Stand: 29.11.2002
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Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) unterstützt den Ansatz der EU-Kommission mehr Transparenz in der Elektrizitätswirtschaft zu schaffen. In dem vorliegenden Vorschlag zur Novellierung der Binnenmarktrichtlinie Strom, der in diesem Monat noch verabschiedet werden soll, wird eine gesellschaftsrechtliche Trennung des Monopolbereiches Netz von den übrigen im Wettbewerb stehenden Aktivitäten gefordert. Damit schafft der Richtlinienentwurf eine wesentliche Voraussetzung für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb.
Der bne begrüsst ausdrücklich, dass der Richtlinienvorschlag weit über die Vorstellungenvon Transparenz des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) hinausgeht. Dieser hatte angeregt, lediglich eine freiwillige "Selbstverpflichtungs-Erklärung" für mehr Transparenz und den Abbau von Diskriminierung der neuen Energieanbeter abzugeben, um so von verbindlichen Regeln befreit zu werden.
Der bne hält es für unerlässlich, dass der Gesetzgeber klare und einklagbare Regeln schafft, die für Planungssicherheit im Markt sorgen. Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter: "Die ersten fünf Jahre Strommarkt-Liberalisierung haben bewiesen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen nur dazu dienen, die alten Privilegien aus Monopolzeiten zu verteidigen. Integrierte Versorgungsunternehmen müssen den Monopolbereich Netz von den Wettbewerbsaktivitäten klar und nachvollziehbar trennen, damit die neuen Unternehmen im Markt nicht diskriminiert werden können."
Aus Sicht des bne sollte der Richtlinienentwurf noch verschärft werden. Der aktuelle Entwurf für die Neufassung der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität sieht vor, dass Unternehmen, die weniger als 100.000 Kunden beliefern vom gesellschaftsrechtlichen Unbundling befreit werden können. Dieser Grenzwert für eine Befreiung ist viel zu grosszügig. Für die Bundesrepublik hätte diese Regelung zur Folge, dass diese Regeln zur Schaffung von mehr Transparenz lediglich etwa 50 von mehr als 900 Unternehmen betreffen würden. Aus Sicht des bne sollten die Vorschriften für mehr Transparenz bereits für Unternehmen gelten, die mehr als 10.000 Kunden (unterste Stufe Konzessionsabgaben-Verordnung) beliefern. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch die meisten Stadtwerke zu mehr Transparenz im liberalisierten Strommarkt gezwungen werden.