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Blendende Module: Bei Planung der Solaranlage auch an Nachbarn denken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Köln - Nachbarn kann man mit vielem ärgern. Auch die Solaranlage auf dem eigenen Dach kann ein Streitauslöser sein. Denn die Glasflächen von Photovoltaikanlagen reflektieren Sonnenlicht - und das kann den Nachbarn auf der Terrasse oder gar durch die Scheibe im Wohnzimmer blenden. Darauf macht Willi Vaaßen, Experte für Solaranlagen beim Tüv Rheinland, aufmerksam.

Damit haben sich auch schon Gerichte befasst. So urteilte etwa das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, dass es sich dabei um eine deutliche Beeinträchtigung handelt (Az.: 9 U 184/11). Geklagt hatte eine Frau, die sowohl in Küche als auch auf dem Balkon durch eine Solaranlage auf dem Dach des Nachbargebäudes geblendet wurde. Außerdem befanden die Richter, dass es nicht Sache der Klägerin sei, Gegenmaßnahmen mit Hilfe von Jalousien, Rollläden oder Markisen zu ergreifen. Das sei ihr nicht zumutbar, da sie dadurch den freien Blick aus der Wohnung und vom Balkon verlieren würde.

Der Tüv rät daher, bei der Planung der Solaranlage auch an den Nachbarn zu denken - und obendrein einen Blick in seinen Garten zu werfen. Denn die Bäume des Nachbarn können einen Schatten auf die eigene Solaranlage werfen, was den Ertrag verringert.

Es sei aber schwierig, vom Nachbarn zu verlangen, die Bäume regelmäßig zu stutzen, erklärt Vaaßen. Es gebe kein Recht auf garantierte und ungestörte Solarstrahlung. Genauso wenig habe man die Möglichkeit, vom Nachbarn eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Anlage aufgrund der Beschattung weniger Strom produziert als eigentlich möglich.