Bleiben intelligente Stromzähler dumm?
Stand: 13.08.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg - Mit der Einführung von „intelligenten Stromzählern“ sind große Hoffnungen verbunden. Den Verbrauchern sollen sie besseren Einblick in ihr Verbrauchsverhalten geben und dabei helfen, Strom effizienter zu nutzen. Die Energieversorger sollen ebenfalls mehr Informationen erhalten, um die Stromerzeugung besser mit dem Bedarf der Verbraucher abstimmen zu können. Dennoch herrscht in der Energiebranche große Unsicherheit und die Einführung der neuen Zählergeneration geht nur schleppend voran. Verivox zeigt, woraus diese Probleme resultieren und warum verbindliche Branchenstandards notwendig sind.
Die Einführung der intelligenten Stromzähler, die auch „Smart Meter“ genannt werden, wird im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Seit Januar 2010 müssen bei Neubauten und Renovierungen Zähler eingebaut werden, die „dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln“ (§21b EnWG).
Diese recht unscharfen Anforderungen an intelligente Stromzähler wurden in einer Auslegungshilfe der Bundesnetzagentur in Form von Minimalanforderungen weiter konkretisiert. Dazu gehört beispielsweise, dass der Verbrauch des letzten Tages, der letzten Woche und des letzten Monats angezeigt wird und die Daten elektronisch auslesbar sein müssen.
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass sich die meisten Messstellenbetreiber (in der Regel der Netzbetreiber) beim Einbau neuer Zähler aus Kostengründen an dieser Minimallösung orientieren werden. Denn zusätzliche Funktionen sind teuer und eine Umfrage der Verbraucherzentrale hat ergeben, dass die meisten Verbraucher nicht bereit sind, Mehrkosten für intelligente Stromzähler zu tragen. Ob die Minimallösung für intelligente Stromzähler genügend Anreize für die Verbraucher schafft, um die erwarteten Stromeinsparungen von bis zu 10 Prozent zu erreichen, ist mehr als fraglich.
Unregulierte Einführung zeit- und lastvariabler Tarife ist ein Wettbewerbshemmnis
Ab 2011 müssen alle Energieversorger mindestens einen Tarif anbieten, der „einen Anreiz zu Energieeinsparung oder Steuerung des Energieverbrauchs setzt“ (§40 Abs.3 EnWG). Damit sind vor allem lastvariable oder tageszeitabhängige Tarife gemeint.
Ein derartiger Tarif könnte beispielsweise so aussehen: Jeden Tag zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends hat der Strom einen regulären Preis, der mit einem herkömmlichen Stromtarif vergleichbar ist. In den Abendstunden und in der Nacht gilt ein reduzierter Strompreis, denn in dieser Zeit herrscht in der Regel ein Stromüberschuss. Sparsame Verbraucher können die unterschiedlichen Preisstufen nutzen, indem sie beispielsweise die Waschmaschine nur in den Abendstunden laufen lassen.
Diese neue Art von Tarifen stellt vor allem überregionale Stromanbieter vor neue Herausforderungen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein bundesweit agierender Stromanbieter versorgt seine Privatkunden auf Basis eines sogenannten „Standardlastprofils“ (SLP). In diesem Profil wird das durchschnittliche Verbrauchsverhalten eines bundesdeutschen Haushalts festgehalten.
Zeit- oder lastvariable Tarife ergeben jedoch wirtschaftlich für die Stromanbieter nur Sinn, wenn sie die genaue Verbrauchsstruktur ihrer Kunden kennen und ihre Beschaffung entsprechend optimieren können. Dazu benötigen sie die von den intelligenten Stromzählern bereit gestellten Verbrauchsdaten. Wenn diese Daten jedoch nicht standardisiert sind, muss sich der Stromanbieter die im jeweiligen Netzgebiet verwendete Datentechnologie aneignen.
Da es in Deutschland mehr als 1000 Netzbetreiber gibt, könnte es sich - bei ausbleibender Standardisierung - dabei um viele hundert verschiedene Technologien handeln. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den möglichen Effizienzgewinnen durch intelligente Stromzähler. So könnte sich die unregulierte Einführung zeit- und lastvariabler Tarife als Wettbewerbshemmnis erweisen.
Verbindliche Standards und Datenschutz
Wie die Unternehmensberatung Steria Mummert ermittelt hat, herrscht in der Energiebranche große Unsicherheit bei der Einführung der intelligenten Stromzähler und entsprechender Tarife. Ihre Einführung werde von den Energieversorgern nur aufgrund des gesetzlichen Drucks betrieben.
Als Hauptproblem benennen die meisten Stromanbieter das Fehlen verbindlicher Datenformate. Ohne branchenweite Kommunikationsstandards könne der diskriminierungsfreie Zugang zu den Zählern nicht gewährleistet werden. Um die Umrüstung auf intelligente Stromzähler zu beschleunigen und allen Stromanbietern die gleichen Marktchancen zu geben, müssen verbindliche Standards für Funktionalitäten und Datenformate geschaffen werden. Dazu gehört auch der Bereich Datenschutz. Es fehlt an klaren Vorgaben zur Speicherung, Verarbeitung und der Weitergabe von Verbrauchsdaten.
„Die Gesetzgeber setzen nach wie vor darauf, dass sich der Markt selbst Regeln geben wird. Das ging schon bei der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 schief – die Folge war damals eine Reihe von Pleiten bei neuen Stromversorgern“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „Daher brauchen wir verbindlichere Rahmenbedingungen für die Einführung intelligenter Stromzähler. Nur wenn Investitionssicherheit herrscht, werden die Energieversorger ihre zögerliche Haltung aufgeben.“