BGH: Vermieter müssen Wasserkosten nicht nach Verbrauch berechnen
Stand: 21.02.2008
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Karlsruhe (dpa) - Vermieter müssen die Nebenkosten für Wasser und Abwasser nicht exakt nach dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum berechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch genügt es, wenn der Vermieter die Rechnung seines Wasserversorgers auf die Mieter umlegt. Im konkreten Fall hatte eine Mieterin diesen Abrechnungsmodus für ungerecht gehalten, weil die Jahresrechnung des Versorgers im Sommer erstellt worden war und damit nicht nur das Abrechnungsjahr 2004, sondern auch einige Monate des Vorjahres umfasst hatte.
Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, räumte in einer Stellungnahme ein, dass Abrechnungen nach dem "Abflussprinzip" (Umlage der dem Vermieter entstandenen Kosten) einfacher und weniger aufwendig seien. Insbesondere nach einem Mieterwechsel führten sie aber zu ungerechten Ergebnissen. Der BGH hätte diese Frage klären müssen, weil Mieterwechsel in Mehrfamilienhäusern keine Ausnahmefälle seien, so Rips.