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BGH verhandelt im Streit um Netzentgelte von Vattenfall

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft die Höhe der Entgelte, die der Energiekonzern Vattenfall Europe von den Energieversorgern für die Nutzung seiner Stromnetze verlangen darf. Das Karlsruher Gericht hat am Dienstag über einen Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen und der Bundesnetzagentur verhandelt. Die Regulierungsbehörde hatte Vattenfall vor zwei Jahren zu einer Senkung seiner beantragten Entgelte um 18 Prozent verpflichtet und wollte damit erklärtermaßen zu niedrigeren Verbraucherpreisen beitragen. Mit einem Urteil wird erst im August gerechnet.

Vor dem BGH ging es um die Frage, ob die Regulierungsbehörde dabei die für den Betrieb der Netze anfallenden Kosten - die Grundlage der Entgelt-Genehmigung sind - richtig berechnet hat. Vattenfall hatte damals den Ertragsausfall durch die Gebührensenkung auf 100 Millionen Euro beziffert. Weil die Netze von den angeschlossenen Stadtwerken genutzt werden, profitiert von niedrigeren Netzentgelten - die etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen - auch der Privatkunde. In der Vorinstanz hatte die Bundesnetzagentur beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Wesentlichen recht bekommen.

Vor dem BGH-Kartellsenat stritten die Anwälte beider Seiten am Dienstag über komplizierte Berechnungsverfahren. Damit sollen wegen des Leitungsmonopols der Netzbetreiber die Kosten ermittelt werden, die unter Wettbewerbsbedingungen anfallen würden. Thema war unter anderem die Frage, wie Gewerbesteuer, Eigenkapitalverzinsung sowie im Bau befindliche Anlagen berücksichtigt werden. Zudem ging es um die - vom OLG beanstandete - Anordnung der Behörde, Vattenfall müsse Mehrerlöse aus den Monaten vor der Genehmigung der Entgelte künftig kostenmindernd einfließen lassen.

Nach Angaben der Netzagentur hat das BGH-Verfahren auch für die noch laufende zweite Runde der Genehmigungsverfahren für Netzentgelte Bedeutung. Von 2009 an wird dieses Verfahren durch die sogenannte Anreizregulierung abgelöst.