BGH verbietet Gebietsabsprachen zwischen Gaslieferanten
Stand: 19.02.2003
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Karlsruhe (dpa/ost) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gebietsabsprachen zwischen mehreren Gaslieferanten in den neuen Bundesländern als kartellrechtswidrig untersagt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil bestätigte das Gericht eine entsprechende Verfügung des Bundeskartellamts. (Aktenzeichen: KVR 24/01 u. 25/01 - Beschlüsse vom 18. Februar 2003)
Nach den Worten der Karlsruher Richter stellen diese - 1994 für 20 Jahre geschlossenen - Austauschverträge ein verbotenes Kartell dar. Gerade in "leitungsgebundenen Märkten" wie bei der Gaslieferung werde der Wettbewerb durch Gebietsabsprachen erheblich beschränkt. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Lieferant - wie auch in diesem Fall - zugleich bei der Versorgung von Endabnehmern tätig werde.
Wegen ihrer Verfügungsgewalt über die Leitungsnetze seien VNG und EVG ohnehin gegenüber der Konkurrenz bevorzugt, so dass die Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Gebietsabsprachen um so gravierender sei. Ob die Verträge zum Zeitpunkt des Abschlusses rechtens waren - bis 1998 galt für Energieversorger eine Freistellungsklausel -, liess der BGH offen.
Nachrichten zum Thema
- Kartellamt will Aspekte der Ruhrgas-Übernahme durch E.ON prüfen
- Strom- und Gaskonzern Nuon will sich in Deutschland etablieren
- Erdgas bleibt als Wärmelieferant auf dem Vormarsch
- Neuer umweltfreundlicher Duftstoff warnt vor Gasaustritt
- Novelle zum Energiewirtschaftsrecht - geringere Gaspreise erwartet