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BGH verbietet Gebietsabsprachen zwischen Gaslieferanten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa/ost) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gebietsabsprachen zwischen mehreren Gaslieferanten in den neuen Bundesländern als kartellrechtswidrig untersagt. In einem am Dienstag verkündeten Urteil bestätigte das Gericht eine entsprechende Verfügung des Bundeskartellamts. (Aktenzeichen: KVR 24/01 u. 25/01 - Beschlüsse vom 18. Februar 2003)

Die Kartellwächter waren gegen Absprachen eingeschritten, die die Verbundnetz Gas AG (Leipzig/VNG) und die Erdgasversorgung Thüringen- Sachsen GmbH (EVG) mit zwei Lieferunternehmen aus der BASF-Gruppe getroffen hatten. Darin hatten sich VNG und EVG zur Abnahme bestimmter Mengen russischen Erdgases verpflichtet und sich im Gegenzug den Schutz ihrer traditionellen Versorgungsgebiete zusichern lassen.

Nach den Worten der Karlsruher Richter stellen diese - 1994 für 20 Jahre geschlossenen - Austauschverträge ein verbotenes Kartell dar. Gerade in "leitungsgebundenen Märkten" wie bei der Gaslieferung werde der Wettbewerb durch Gebietsabsprachen erheblich beschränkt. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Lieferant - wie auch in diesem Fall - zugleich bei der Versorgung von Endabnehmern tätig werde.

Wegen ihrer Verfügungsgewalt über die Leitungsnetze seien VNG und EVG ohnehin gegenüber der Konkurrenz bevorzugt, so dass die Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch Gebietsabsprachen um so gravierender sei. Ob die Verträge zum Zeitpunkt des Abschlusses rechtens waren - bis 1998 galt für Energieversorger eine Freistellungsklausel -, liess der BGH offen.