Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

BGH: Strom wird nur bei bei Solaranlagen auf Gebäuden höher vergütet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Besitzer einer Solaranlage können nur dann eine höhere Vergütung für das Einspeisen von Strom verlangen, wenn die Kollektoren kein wesentlicher Bestandteil eines Hauses sind. «Das Gebäude muss als Traggerüst die Hauptsache bilden, von dem die darauf oder daran zu befestigende Anlage in ihrem Bestand abhängig ist», entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch und wies die Klage eines Solarparks zurück. Dieser hatte die Solaranlagen bei einer Hühnerfarm in Hessen auf sogenannten Schutzhütten angebracht, in denen Hühner vor schlechtem Wetter oder Greifvögeln Schutz suchen können. (AZ VIII ZR 313/07)

Während der Solarpark angab, die Anlagen seien auf Gebäuden angebracht und deshalb eine höhere Vergütung rechtmäßig, argumentierte der Stromkonzern E.ON, die Hütten seien lediglich das Tragwerk für die Kollektoren. Vor dem Landgericht Kassel hatte sich der Netzbetreiber durchsetzen können, in der nächsten Instanz jedoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine Niederlage einstecken müssen.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom regelt, beträgt die Grundvergütung für freistehende Anlagen 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Solarstrom aus Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden wird dagegen mit mindestens 57,4 Cent pro Kilowattstunde vergütet.