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Betriebskostenabrechnung: Guthaben zur Not von Miete abziehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Besonders Mieter mit Ölheizungen können sich in diesem Jahr häufig über ein Guthaben bei der Betriebskostenabrechnung freuen. Doch was, wenn das Geld ausbleibt? Dann sollten Mieter ihren Vermieter rund vier Wochen nachdem die Abrechnung erhalten haben, schriftlich daran erinnern. "Geben Sie in dem Schreiben ihre Kontoverbindung an, und setzen Sie ihrem Vermieter eine Frist", rät Marielle Eifler vom Mieterverein zu Hamburg. Rund 14 Tage seien in diesem Fall angemessen.

Mieter sollten zusätzlich im Brief einen Vorbehalt ergänzen - also den Vermieter informieren, dass sie andernfalls das Guthaben mit der laufenden Miete verrechnen. "Sollte die gesetzte Frist erfolglos verstreichen, sollten Mieter dem Vermieter zur Sicherheit noch eine Erklärung schicken", rät Eifler. Also ein Schreiben, in dem sie darauf hinweisen, dass sie ihr Vorhaben nun in die Tat umsetzen.

Dafür reiche ein Satz aus: "Hiermit kündige ich an, dass ich den Guthaben-Betrag von xy Euro mit der laufenden Miete verrechne." Damit sich der Vermieter nicht wundert, warum er weniger Geld überwiesen bekommt, sollten Mieter den Grund angeben - also bei der Überweisung ins Betrefffeld "Verrechnung der Betriebskosten" schreiben.