Bessere Rüstung für Krisenfall: Lagerung von Erdölvorräten
Stand: 12.06.2009
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Luxemburg - Künftig sollen alle Mitgliedstaaten der EU Mindestvorräte an aus Rohöl hergestellten Produkten wie etwa Motorenbenzin oder Heizöl lagern. Die zuständigen Minister der 27 EU-Länder kamen darüber bei einem Treffen am Freitag in Luxemburg überein. In Deutschland ist das bereits gesetzlich vorgegeben. Ziel der Einigung ist es, besser für den Krisenfall gewappnet zu sein.
Der Beschluss basiert auf bereits bestehende Regelungen in der EU, die Mindestvorräte an Rohöl für 90 Tage vorschreiben. Generell sollen die europäischen Regelungen stärker an die der Internationalen Energieagentur (IEA) angepasst werden. Der EU-Kommission wurde zudem das Recht eingeräumt, den Mitgliedstaaten in Krisenzeiten zu empfehlen, ihre Vorräte auf den Markt zu bringen.
Die Beschlüsse dienten dazu, den "Krisenmechanismus der EU" zu verbessern, sagte Staatssekretär Jochen Homann. "Der Beschluss der zur Ölbevorratung ist ein gutes Signal für die Verbraucher in Europa." In der Bundesrepublik bevorratet der Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg Rohöl und die entsprechenden Produkte. Homann betonte, dass dieses System gut funktioniere.