Beschneidet die Koalition Mieterrechte bei Energiesanierung?
Stand: 08.10.2010
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Berlin - Das Recht zur Mietminderung aufgrund von Energiesanierungen soll womöglich eingeschränkt werden. Einem Vorschlag des Bundesjustizministeriums zufolge soll dies gelten, wenn Eigentümer gesetzlich zu Sanierungen gezwungen werden. Dies berichtete die "Berliner Zeitung". Das Justizministerium bestätigte, dass es ein internes Papier mit Vorschlägen gebe, ein Beschluss sei jedoch noch nicht gefasst worden. Von Seiten des Mieterbundes wurde dennoch bereits Einspruch erhoben.
Ein Ministeriumssprecher sagte, für Donnerstag sei ursprünglich ein Koalitionsgespräch zur Mietrechtsnovelle geplant gewesen. Dieses sei aber kurzfristig abgesagt worden und werde "zeitnah nachgeholt". Das Papier habe als Vorbereitung gedient. Vor dem Gespräch wollte der Sprecher inhaltlich nichts sagen.
Die Koalition hatte die Novelle des Mietrechts vorige Woche öffentlich angekündigt. Sie soll auch eine stärkere Umlegung der Kosten für Energiesanierungen - zum Beispiel Einbau neuer Fenster oder Wärmedämmung alter Häuser - auf die Mieter erlauben. Ziel ist es, die Sanierung alter Häuser schneller voranzubringen und mehr Energie zu sparen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Mieter deshalb auf höhere Kosten eingestimmt.
Die Zeitung berichtete, die Koalition wolle Mieter offenbar auch für Klimaschutz-Umbauten stärker zur Kasse zu bitten, auch wenn sie dadurch keine Heizkosten sparen. Dies gelte zum Beispiel, wenn eine Öl- durch eine Holzpelletheizung ersetzt werde. Auch in diesem Fall sollen Vermieter dem Bericht zufolge bis zu elf Prozent auf die Jahresmiete aufschlagen dürfen.
Mietminderung erst nach drei Monaten?
Mietminderungen sind derzeit in der Umbauzeit möglich. Während einer energetischen Sanierung können bis zu 50 Prozent der Miete zeitweilig gekürzt werden. Dieses Recht könnte dem Zeitungsbericht zufolge eingeschränkt werden.
Der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak sprach sich nicht grundsätzlich dagegen aus, schlug aber vor, den Verzicht auf Mietminderung auf drei Monate zu befristen. Dies sei für den Mieter ein überschaubarer Zeitraum und für den Vermieter ein Anreiz, schnell zu sanieren. Es sei nicht zumutbar, wenn die Mieter über längere Zeit hinter einer Bauplane leben müssten.
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, kritisierte die Pläne. "Das Recht auf Mietminderung darf nicht beschnitten werden", sagte er der Zeitung. Es sei gutes Recht der Mieter, die Miete zu mindern, wenn der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt sei.
Auch die Linke kritisierte das Vorhaben. "Die Pläne der FDP zur Mietrechtsänderung bedienen nur ihre Lobby", erklärte die Wohnungsbaupolitikerin Heidrun Bluhm. "Sämtliche Lasten, die mit dem Energiepaket auf Hauseigentümer in den nächsten Jahren zukommen, werden direkt an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht." Bluhm fügte hinzu: "Mit dem Vorstoß der FDP werden sich Familien 'warm anziehen' müssen, um diese Modernisierungsumlagen finanziell schultern zu können. Auch Wohnungslosigkeit wird wieder zunehmen."