Beschlossene Sache: KWK-Förderung wird erhöht
Stand: 15.06.2012
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Berlin - Während die staatliche Förderung von Solarstrom stark reduziert werden soll, beschloss nun der Bundesrat eine Erhöhung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Die Regierung sieht KWK-Anlagen in Privathaushalten als wichtigen Bestandteil der Energiewende.
Hausbesitzer und Kraftwerksbetreiber können künftig von einer einfacheren und höheren Förderung für das Erzeugen von Strom und Wärme mit der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) profitieren. Der Bundesrat billigte am Donnerstag in Berlin eine Gesetzesänderung, derzufolge unter anderem die Einspeisevergütung für Strom aus solchen Anlagen steigt. Zudem wird Betreibern von Mini-Kraftwerken wie Hausbesitzern durch Änderungen bei der Auszahlung der Förderung die Investition in die Technologie erleichert.
Betreiber neu in Betrieb genommener oder modernisierter kleiner KWK-Anlagen bekommen dem Beschluss zufolge künftig 0,3 Cent mehr je Kilowattstunde gezahlt, die sie in das Stromnetz einspeisen. Damit steigt die Förderung auf 5,41 Cent je Kilowattstunde. Für große KWK-Anlagen, die ab 2013 am Handel mit Emissionsrechten teilnehmen müssen, steigt die Vergütung um 0,6 Cent. Die Zuschläge tragen Verbraucher über den Strompreis.
Ausbau dezentraler Energieversorgung
KWK-Anlagen erzeugen durch die Verbrennung eines Brennstoffs wie Holz, Öl, Kohle, Erd- oder Biogas zugleich Strom und Wärme. Die Wärme, die parallel zum Strom entsteht, wird etwa zum Beheizen von Häusern oder für die Nutzung in der Industrie verwendet. KWK-Anlagen gibt es in kleiner Form für Hausbesitzer oder auch als Großkraftwerke. Hausbesitzer können Wärme und Strom selbst nutzen und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen.
Die KWK ist ein wichtiger Teil der Energiewende der Bundesregierung. Die Technologie ermöglicht den Ausbau dezentraler Energieerzeugung. Die Gesetzesänderung sieht auch vor, dass Betreiber von Kleinanlagen sich die Einspeisevergütung für eingespeisten Strom künftig einmalig vorab pauschal für eine Laufzeit bis maximal 30.000 Betriebsstunden auszahlen lassen können. Dies dürfte vor allem Privatbetreibern die Anschaffung der Anlagen erleichtern. Bisher sind jährliche Einzelabrechnungen vorgeschrieben. Neu gefördert wird außerdem die Errichtung von Wärmespeichern. Die Fördermöglichkeiten für die Modernisierung von Anlagen werden erweitert.