Berlin legt neues Konzept für Urananreicherung vor
Stand: 19.02.2008
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Wien (dpa) - Deutschland will mit einem neuen Vorschlag zur Internationalisierung der Urananreicherung den Gefahren der illegalen Verbreitung von Atomtechnologie begegnen. Vertreter der Bundesregierung legten am Dienstag bei der UN-Atombehörde IAEA in Wien ein entsprechendes Konzept vor. Es ermöglicht Ländern, die an der friedlichen Nutzung der Atomenergie interessiert sind, den Ankauf von atomarem Brennstoff, ohne sich von der Willkür einzelner Staaten abhängig zu machen.
Die Initiative geht auf einen Vorschlag von Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier aus dem September 2006 zurück. Kern seines Vorschlags ist die Errichtung einer kommerziellen Urananreicherungsanlage auf einem exterritorialen Gebiet, das der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA zur Verwaltung übertragen würde. Ob und wann ein solches Gemeinschaftsprojekt verwirklicht werden könne, vermochten Diplomaten in Wien am Dienstag nicht sagen. Allerdings könne eine moderne Urananreicherungsanlage heute nach bekannten Konzepten "innerhalb von drei bis vier Jahren errichtet werden".
Bisher sind die Vorstöße Washingtons und Moskaus zur Internationalisierung der Urananreicherung vor allem bei Ländern der Dritten Welt auf wenig Zustimmung gestoßen, weil die Käufer des auf diese Weise angereicherten Urans entweder auf ihr im Atomsperrvertrag verbrieftes Recht auf Urananreicherung verzichten müssten, oder weil das Gastland - wie im Fall des russischen Vorschlags - die letzte Kontrolle über die Atomanlagen behalten würde.
Der deutsche Vorschlag geht davon aus, dass Staaten, die auf eine gesicherte Belieferung mit Uranbrennstäben zurückgreifen können, keine eigenständige und erheblich teure Technologie zur Urananreicherung mehr entwickeln und aufbauen müssten. Die Anlage würde unter internationaler Kontrolle der IAEA stehen. Die Atombehörde würde jedoch selbst nicht kommerziell aktiv werden. Finanzierung und Betrieb der Anlage erfolgten vielmehr durch die Nuklearindustrie der beteiligten Staaten. Die Weitergabe sensibler Technologie würde "durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen".