Bericht: EU sieht in EEG-Gesetz Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Stand: 15.07.2013
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Hamburg - Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt möglicherweise gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Einem Vorabbericht des "Spiegel" vom Sonntag zufolge rügen EU-Beamte die zahlreichen Ausnahmen für energieintensive Unternehmen und bereiten deshalb ein Verfahren gegen Deutschland vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumte ein, dass das EEG dringend reformiert werden muss.
Das Bundesumweltministerium wies die Angaben des "Spiegel" zurück. "In Brüssel ist kein formeller Beschluss zur Eröffnung eines Verfahrens gefasst worden, geschweige denn, dass eine Entscheidung gefallen wäre, das EEG verstoße gegen EU-Recht", sagte eine Ministeriumssprecherin. "Aus unserer Sicht stellt das EEG keine Beihilfe dar."
Kanzlerin Merkel räumte indes in einem ARD-Interview ein, dass es in der EU Unmut über das deutsche EEG-Gesetz gebe. "Auch aus Brüssel kommen jetzt kritische Fragen", sagte sie am Sonntagabend. "Wir haben den dringenden Bedarf einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes." Merkel rief die Bundesländer auf, nach der Bundestagswahl "unmittelbar" mit einer Neuordnung des Gesetzes zu beginnen.
Laut "Spiegel" konzentriert sich EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bei seiner Untersuchung auf die EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen müssen. Energieintensive Unternehmen sind von der Zahlung aber weitgehend ausgenommen, was Brüssel als unerlaubte Beihilfe werte. Deswegen wolle die EU-Kommission bereits am Mittwoch ein entsprechendes Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnen.
Die Kommission wolle mit dem Verfahren nicht nur für die Zukunft alle Ausnahmen von der Zwangsabgabe verbieten, berichtete der "Spiegel". Mit großer Wahrscheinlichkeit werde Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen.
Laut "Spiegel" hatte EU-Energiekommissar Günther Oettinger auf einer Veranstaltung des Stromkonzerns E.ON in Brüssel kürzlich sogar das gesamte EEG in Frage gestellt. Oettinger habe dabei gesagt, dass zahlreiche Regelungen mit dem EU-Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht wohl nicht konform seien. So könne es nicht angehen, dass Deutschland eigenen Windstrom fördere, Dänen oder Norweger jedoch keine Förderung erhielten, wenn sie Windstrom nach Deutschland lieferten.
Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin riet der EU-Kommission von einem Verfahren gegen das EEG ab. "Die EU-Kommission verschenkt ihre Liebesmüh: Das EEG wurde bereits 2002 europarechtlich geprüft und für rechtsmäßig erklärt", erklärte er. Die Bundesregierung forderte Trittin auf, die Zahl der Ausnahmen für energieintensive Betriebe zu reduzieren und nur solche Unternehmen besonders zu schützen, "die im internationalen Wettbewerb stehen".