Bericht: Braunkohlereserve könnte gegen EU-Recht verstoßen
Stand: 14.08.2015
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Berlin - Die Pläne der Koalition, Braunkohlekraftwerke aus Klimaschutzgründen zwar abzuschalten, aber als Reserve gegen Bezahlung einsatzbereit zu halten, verstößt möglicherweise gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte am Abend, die Frage, ob das Vorhaben gegen EU-Recht verstößt, werde schon mit der EU-Kommission geklärt.
Die Braunkohlereserve sei wegen der damit verbundenen Millionen-Zahlungen an die Betreiber höchstwahrscheinlich "beihilferelevant", heißt es laut "Spiegel" in dem Gutachten. Die Subventionen seien jedoch schwer zu rechtfertigen, da es für die Reserve keinen festgestellten Bedarf gebe. Mit der Abschaltung der Kraftwerke will Deutschland das Ziel erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.
Das Bundeswirtschaftsministerium verwies auf ein Papier von Anfang Juli zu den Eckpunkten des CO2-Minderungsbeitrags und der Kapazitätsreserve, in dem stehe, dass die Bundesregierung mit der EU-Kommission klären werde, wie die konkrete Umsetzung beihilferechtskonform gestaltet werden könne. Das Ministerium stehe in engem Austausch mit der Kommission, um die Frage zu klären, ob das Vorhaben beihilferelevant sei, hieß es weiter.
Die Grünen-Klimaexpertin Annalena Baerbock erklärte, zur Senkung des CO2-Ausstoßes gebe es "wesentlich effizientere und wirksamere Instrumente". Als Beispiele nannte sie CO2-Grenzwerte für die Stromerzeugung oder einen Mindestpreis für den CO2-Ausstoß.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte sich ursprünglich statt für die Braunkohlereserve für eine Klimaschutzabgabe für alte Kohlekraftwerke ausgesprochen. Er war damit aber am Widerstand der Energiewirtschaft und Teilen der Union gescheitert. Auch einige SPD-Politiker aus Ländern mit Braunkohlekraftwerken hatten sich gegen die Pläne gewandt.