Beim Hausbau genügend Lichtschalter planen
Stand: 21.03.2017
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Frankfurt/Main - Häuslebauer sollten frühzeitig an ein Beleuchtungskonzept denken. Dazu gehört die Entscheidung, wie viele Stromanschlüsse und Lichtschalter sie pro Raum platzieren wollen.
Eine gute Orientierung für die Planung kann die Richtlinie RAL-RG 678 liefern, informiert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Die Richtlinie listet für jeden Wohnbereich eine Mindest-, eine Standard- und eine Komfortausstattung auf. Da sich die Wohnraumgestaltung im Laufe der Zeit verändern kann, sollten Bauherren an Wand- und Deckenauslässen nicht sparen, rät der ZVEH.
Grundsätzlich unterscheiden die Experten drei Lichtfunktionen: Grundbeleuchtung, Zonenlicht - das bestimmte Bereiche wie die Leseecke erhellt - sowie Stimmungslicht, das eine Atmosphäre im Raum schaffen soll. Damit ein Raum optimal ausgeleuchtet ist, muss das Beleuchtungskonzept unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.