Bei Wohnungsbesichtigung auf Energieausweis bestehen
Stand: 17.06.2008
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Berlin (dpa/tmn) - Miet- und Kaufinteressenten haben ab dem 1. Juli das Recht, sich vom Hauseigentümer den Energieausweis zeigen lassen. Darauf sollten sie auch bestehen, rät die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Denn die Angaben im Ausweis können helfen, die zukünftig anfallenden Energiekosten abzuschätzen.