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Bei Wohnungsbesichtigung auf Energieausweis bestehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa/tmn) - Miet- und Kaufinteressenten haben ab dem 1. Juli das Recht, sich vom Hauseigentümer den Energieausweis zeigen lassen. Darauf sollten sie auch bestehen, rät die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Denn die Angaben im Ausweis können helfen, die zukünftig anfallenden Energiekosten abzuschätzen.

Pflicht ist der Energieausweis ab Juli zunächst nur für Häuser, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden. Ab Anfang 2009 gilt die Regelung auch für alle übrigen Wohngebäude. Eigentümern, die keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen, droht eine Strafe von bis zu 15 000 Euro.