Beck will vor Bundesverfassungsgericht wegen Atomgesetz klagen
Stand: 09.12.2010
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Mainz/Berlin - Nachdem Bundespräsident Christian Wulff das umstrittene schwarz-gelbe Gesetzespaket mit längeren Atomlaufzeiten sowie einer Milliarden-Steuer für die Energiekonzerne und Enteignungen bei der Suche nach Atommüll-Endlagern unterschrieben hat, will Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das bekräftigte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Mittwochabend in Mainz: "Wir haben immer gesagt: Wenn diese Gesetze in Kraft treten, dann klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht - und das werden wir jetzt tun."
Das Bundespräsidialamt hatte zuvor in Berlin mitgeteilt, Wulff habe "nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte" die vier Gesetze des Energiepakets der Bundesregierung ausgefertigt. Damit könnte es in Deutschland bis mindestens 2035 Strom aus Atomkraft geben.
"Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig, und sie wird von einem halben Dutzend Gutachten gestützt: Die Atomgesetzgebung der Bundesregierung ist nicht verfassungsgemäß zustande gekommen, weil der Bundesrat nicht zugestimmt hat", sagte Beck laut Mitteilung. Außerdem wolle die Mehrheit der Menschen im Land keine längeren Laufzeiten "Dieser Mehrheit geben die Länder, die jetzt in Karlsruhe klagen werden, eine Stimme."
Mehrere SPD-regierte Länder wollen vor das Verfassungsgericht ziehen und das Laufzeiten-Plus von durchschnittlich 12 Jahren für die 17 deutschen Meiler noch zu Fall bringen. Diese Länder wehren sich dagegen, dass die Regierung die längeren Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat.