BDEW sieht Korrekturbedarf bei Energiewende-Gesetzespaket
Stand: 30.06.2011
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Berlin - Bei den heute vom Bundestag verabschiedeten Gesetzen zur Energiewende sieht der Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einigen Punkten noch Korrekturbedarf. Unter anderem gelte dies beim Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (NABEG). Kompetenzen beim Bau von besonders wichtigen Höchstspannungsleitungen sollen damit zur Beschleunigung des Netzausbaus auf den Bund verlagert werden. "Die im Gesetz vorgesehene teilweise Pflicht zur Erdverkabelung von 110 kV-Leitungen schränkt die Flexibilität bei den Diskussionen vor Ort unnötig ein. Die Kosten für den Netzausbau werden in vielen Fällen steigen, und dies oft ohne einen erkennbaren Nutzen", so BDEW-Vorsitzende Hildegard Müller.
"Ganz sicher konnten unter dem hohen Zeitdruck nicht alle gesetzgeberischen Fragen gelöst werden. Es wird sicherlich noch im Laufe dieses Jahres Korrekturbedarf geben, und es bleiben zahlreiche Aufgaben, die angegangen werden müssen, beispielsweise beim notwendigen Bau neuer Gas- und Kohlekraftwerke oder der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung." Müller appellierte an die Bundesländer, dem Gesetzes-Paket am 8. Juli im Bundesrat zuzustimmen. Erneute Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess seien nicht im Sinne verlässlicher Rahmenbedingungen.
"Die Energiewirtschaft steht bereit, die Energiewende konstruktiv und mit großem Engagement zu gestalten. Das hat auch der heute zu Ende gehende BDEW-Kongress 2011 gezeigt, auf dem über 1.300 Branchenvertreter über die notwendigen Schritte zur Umsetzung diskutiert haben", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung abschließend.