Banken verhindern Beherrschungsvertrag für REpower
Stand: 27.10.2008
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamburg - Der indische Suzlon-Konzern kann mit seiner Hamburger Tochterfirma REpower keinen Beherrschungsvertrag abschließen. Die Banken wollen REpower nur dann Kredite für die weitere Finanzierung des Wachstums geben, wenn Suzlon auf den geplanten Beherrschungsvertrag verzichtet, teilte REpower am Montag in Hamburg mit. Der Windanlagen-Hersteller verfolgt einen ehrgeizigen Wachstumskurs und will seinen Umsatz innerhalb weniger Jahre vervielfachen. Das ist aus eigenen Mitteln nicht möglich. Suzlon hält nach einem Übernahmekampf zwei Drittel an REpower und kann über rund 90 Prozent der Stimmrechte disponieren.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
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Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.