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Bahn muss ihre Stromnetze bis zum Jahresende öffnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Düsseldorf - Die Deutsche Bahn muss die Stromnetze in ihren Bahnhöfen bis zum Ende des Jahres für andere Stromanbieter öffnen. Pächter von Kiosken, Gaststätten und Geschäften in Bahnhöfen haben dann die Möglichkeit, ihren Stromanbieter zu wechseln - bisher war dies nicht möglich.

Das sieht ein Vergleich vor, der am Mittwoch auf Anraten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts zwischen der Bahn und der Bundesnetzagentur vereinbart wurde. Die Bahn zog im Gegenzug ihre Beschwerde gegen eine Anweisung der Bundesnetzagentur zurück.

Diese sah vor, die Netze bis zum 1. Februar dieses Jahres technisch so aufzurüsten, dass andere Stromanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang haben. Das hatte die Bahn-Tochter DB Energie wegen des technischen Aufwands als zeitlich unmöglich zurückgewiesen. In der Tat sei die Frist sehr knapp bemessen gewesen, befand der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein.

Im Grundsatz gab das Gericht aber der Bundesnetzagentur Recht: Die Bahn sei als Stromnetzbetreiber verpflichtet, den Zugang für andere Stromanbieter zu gewährleisten. "Wir sehen nicht, warum für die Antragstellerin etwas anderes gelten soll. Sie sind ein Riesennetz", sagte Laubenstein in Richtung Bahn.

Die Bahn hatte argumentiert, die technische Öffnung der bundesweit 2300 kleinen Stromnetze würde einmalig 100 Millionen Euro und jährlich 20 Millionen Euro kosten. Dies sei unzumutbar. Das Gericht äußerte Zweifel an der genannten Größenordnung des Aufwands.

"Wir begrüßen den Ausgang des Verfahrens", teilte ein Bahnsprecher in Berlin mit. Die automatisierten Prozesse für den Anbieterwechsel würden bis zum Jahresende 2011 fristgerecht eingeführt.

Die DB Energie GmbH betreibt an rund 5400 Standorten in Deutschland Stromversorgungsnetze mit 50 Hertz. Sie dienen in erster Linie konzerneigenen Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. Zwölf Prozent der Strommenge geht aber auch an Dritte.