Bahn-Energieunternehmen muss Stromanbieterwechsel zulassen
Stand: 29.10.2010
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Bonn - Die Deutsche Bahn AG muss die Bahnhofs-Stromnetze für konkurrierende Stromlieferanten öffnen, verlangt die Bundesnetzagentur. Mit dem am Donnerstag in Bonn gefassten Beschluss verpflichtet die Regulierungsbehörde die Bahn Energie GmbH, spätestens ab dem 1. Februar 2011 den Stromanbieterwechsel auch Kiosken, Gastronomiebetrieben und Geschäften zu ermöglichen, die in Bahnhöfen am bahneigenen Stromnetz hängen.
Die Bahn betreibt den Angaben zufolge mehr als 5.000 eigene Stromnetze, hauptsächlich zur Versorgung ihrer Bahnhöfe und Anlagen. Trotz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2008 weigerte sie sich bisher, anderen Stromlieferanten ihre Netze zu öffnen, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Die Bahn stellt sich auf den Standpunkt, es handele sich um sogenannte Objektnetze. Das Unternehmen sei deshalb grundsätzlich nicht verpflichtet, dritten Stromlieferanten Zugang zu gewähren. Dagegen erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, ein Energieumschlag von so großer wirtschaftlicher Bedeutung wie bei der Bahn dürfe "kein regulierungsfreier Raum bleiben".