Ausnahmen bei Förderung erneuerbarer Energien beschlossen
Stand: 04.06.2003
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Berlin (dpa) - Stromintensive Betriebe können mit einer Entlastung bei den Kosten zur Förderung erneuerbarer Energien rechnen. Der Umweltausschuss des Bundestag beschloss am Mittwoch in Berlin eine Härtefallregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das teilte die Pressestelle des Bundestages mit. Danach sollen energieintensive Unternehmen möglichst schnell entlastet werden. Der Bundestag will die Änderung schon an diesem Freitag beschliessen.
Die Opposition stimmte den Angaben zufolge der Härtefallregelung nicht zu. Die Union kritisierte im Ausschuss, die Schwelle von 100 Gigawattstunden sei willkürlich und verzerre in einigen Branchen den Wettbewerb. Die FDP hält die Grenzen für zu hoch. Das führe dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht zum Zuge kämen.
Die Regelung soll bis zum 1. Juli kommenden Jahres befristet werden. Eine endgültige Fassung soll mit der anstehenden EEG-Novelle folgen.
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