Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Ausnahmen bei Förderung erneuerbarer Energien beschlossen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Stromintensive Betriebe können mit einer Entlastung bei den Kosten zur Förderung erneuerbarer Energien rechnen. Der Umweltausschuss des Bundestag beschloss am Mittwoch in Berlin eine Härtefallregelung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das teilte die Pressestelle des Bundestages mit. Danach sollen energieintensive Unternehmen möglichst schnell entlastet werden. Der Bundestag will die Änderung schon an diesem Freitag beschliessen.

Nach dem EEG, das noch in diesem Jahr novelliert werden soll, sind die Energiekonzerne verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Quellen zu festgelegten Preisen abzunehmen. Die Kosten können sie auf ihre Kunden umlegen. Davon sind grosse Stromabnehmer - etwa in der Aluminiumindustrie - besonders stark betroffen. Ab einem Stromverbrauch von 100 Gigawattstunden pro Jahr werden die Mehrkosten für diese Betriebe jetzt auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt.

Die Opposition stimmte den Angaben zufolge der Härtefallregelung nicht zu. Die Union kritisierte im Ausschuss, die Schwelle von 100 Gigawattstunden sei willkürlich und verzerre in einigen Branchen den Wettbewerb. Die FDP hält die Grenzen für zu hoch. Das führe dazu, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht zum Zuge kämen.

Die Regelung soll bis zum 1. Juli kommenden Jahres befristet werden. Eine endgültige Fassung soll mit der anstehenden EEG-Novelle folgen.