Ausbau der Stromnetze könnte sich verzögern
Stand: 03.02.2010
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Berlin - Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags äußert Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Ausbau der Stromnetze und könnte damit für weitere Verzögerungen sorgen. Das von der großen Koalition im vergangenen Jahr verabschiedete Energieleitungsausbaugesetz sei möglicherweise unwirksam, schreibt das "Handelsblatt" (Mittwoch) unter Berufung auf das Gutachten. Damit sei Landesgesetz außer Kraft gesetzt worden. Die Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung sei aber zweifelhaft, zitiert die Zeitung aus dem Gutachten.
Das Gesetz enthält eine Liste mit 24 Höchstspannungsleitungen, für deren Bau "vordringlicher Bedarf" festgestellt wird - etwa für Leitungen, die den Strom von Meeres-Windanlagen ins Landesinnere transportieren. Außerdem werden im Gesetz vier Abschnitte aufgelistet, bei denen die Höchstspannungsleitungen in Pilotprojekten unterirdisch verlegt werden sollen. Weitere Erdverkabelungen sieht das Gesetz nicht vor. Das ist vielen Menschen in Niedersachsen zu wenig.
Niedersachsen ist das wichtigste Transitland für den Stromtransport von neuen Erzeugungsschwerpunkten im Norden nach West- und Süddeutschland. Das Land hatte ein Gesetz verabschiedet, das umfassende Erdverkabelungen vorsah. Damit sollte der Widerstand der Bevölkerung gegen neue Stromleitungen aufgelöst werden. Allerdings sind die Kosten für Erdleitungen deutlich höher. Der niedersächsische Bundestagsabgeordnete Holger Ortel (SPD), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, sieht laut Zeitung die Entscheidungskompetenz bei der Landesregierung.
Es gibt allerdings auch Expertenstimmen, die die Zuständigkeit des Bundes nicht bezweifeln. "Wenn der Bund die Erdverkabelungstechnologie erproben will, dann kann das nicht zusätzlich noch jedes Land individuell regeln", zitiert das "Handelsblatt" den Berliner Rechtsprofessor Helmut Lecheler.