Auch unklare Betriebskostenabrechnungen können gültig sein
Stand: 28.07.2015
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Berlin - Mieter müssen Betriebskostenabrechnungen leicht verstehen können und die Verteilung der Kosten muss klar erkennbar sein. Erklärt sich der Verteilerschlüssel nicht von selbst, ist eine Abrechnung aber nicht automatisch formell unwirksam, wie aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervorgeht (Az.: 11 C 340/14). Das gilt unter anderem, wenn ein Mieter aus früheren Abrechnungen Erläuterungen zu dem angewandten Verteilerschlüssel bekommen hat, berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" (Heft 13/2015).
In dem Fall stritten eine Mieterin und ihr Vermieter über eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Die Mieterin zweifelte die Wirksamkeit der Abrechnung an, weil der Verteilerschlüssel lediglich aus einer Zahlenkombination bestand.
Vor Gericht hatte die Frau aber keinen Erfolg: Zwar erkläre der Verteilerschlüssel sich in diesem Fall tatsächlich nicht von selbst. Es sei jedoch unstreitig, dass die Mieterin in den Vorjahren Erläuterungen zum angewandten Verfahren erhalten habe. Damit hätte sie durchaus ermitteln können, wie die Betriebskosten verteilt werden, argumentierte das Gericht.