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Auch EnBW reicht Klage gegen Brennelementesteuer ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Als dritter Versorger klagt der Energiekonzern EnBW gegen die trotz des Atomausstiegs weiterbestehende Brennelementesteuer. EnBW habe nach dem Austausch von Brennelementen im Kernkraftwerk Philippsburg 2 die Steuererklärung abgegeben und werde jetzt beim Finanzgericht Freiburg eine Klage dagegen erheben, teilte EnBW am Freitag mit.

Die beiden großen Versorger RWE und E.ON haben bereits Ende Juni Klage eingereicht. Die Unternehmen erwarten angesichts des Atomausstiegs milliardenschwere Belastungen. Sie sehen nicht ein, dass sie die Brennstoffsteuer zahlen müssen. Auf diese hatten sie sich indirekt im Zusammenhang mit der im Herbst beschlossenen Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke eingelassen, die mit der Energiewende der Bundesregierung zurückgenommen wurde.

EnBW betonte, man habe sich bereits im Vorfeld wegen erheblicher Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Steuer rechtliche Schritte vorbehalten. Nun beschreite das Unternehmen nach eingehender Prüfung den Rechtsweg mit Blick auf verfassungsrechtliche und europarechtliche Aspekte. So zweifelt EnBW etwa an, dass der Bund in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenz innehat. Auch gebe es eine Vereinbarung, in der sich die Bundesregierung verpflichtet habe, keine einseitigen Maßnahmen zu Lasten der Kernenergie zu ergreifen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien sei bei EnBW davon abhängig, die dafür notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu haben. "Die Kernbrennstoffsteuer belastet die EnBW jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Mit diesem Betrag könnten wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen zusätzlichen Schritt nach vorne machen, sagte der EnBW-Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis.